Kaufpreis und Bemessungsgrundlagen bestätigen
Ausgangspunkt ist der tatsächlich vereinbarte und dokumentierte Kaufpreis. Welche Bemessungsgrundlage für einzelne Abgaben gilt, erläutert der Notar anhand der aktuellen Regeln. Kaufpreis, gesondertes Inventar und weitere Leistungen dürfen nicht willkürlich verschoben werden. Jede Position erhält Quelle, Datum, Währung und den Hinweis, ob sie verbindlich oder vorläufig ist.
